In der zitierten DIN-Norm werden 3 Schutzklassen angesprochen, die sich um die Schutzbedürftigkeit von Datenträgern drehen. Beachten Sie in diesem Kontext, dass einige Aktenschredder nicht nur Papier vernichten, sondern auch CDs und Kreditkarten in kleine Teile schneiden können.
Schutzklasse 1 bezieht sich auf einen normalen Bedarf, der für interne Daten in Frage kommt. Dieser Schutzklasse werden die Sicherheitsstufen 1 und 2 zugeordnet. Diese eignen sich vorwiegend für den privaten Gebrauch.
Sobald es um geschäftliche Daten geht, rückt Schutzklasse 2 in den Fokus. Hierbei handelt es sich um einen höheren Schutz von persönlichen Daten, der den Sicherheitsstufen 3 bis 5 zugeordnet wird. Mit dieser Schutzklasse soll Datenmissbrauch verhindert werden, da hieraus ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstehen kann.
Falls Sie einen sehr hohen Bedarf haben und es sich um sehr vertrauliche Daten handelt, dann sollten Sie sich näher mit Schutzklasse 3 befassen. Laut Datenschutzgrundverordnung muss in Bezug auf personenbezogene Daten ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden. Dieser Schutzklasse werden für gewöhnlich die Sicherheitsstufen ab 4 zugeordnet.